Juli 2017

Vereinsbote - Juli 2017 - 30. Jahrg. - Nr. 117

Inhaltsverzeichnis:
Einladung zur vereinsinternen Versteigerung am 03.11.2017
Großtauschtag am 18.02.2018
Bericht von unserer Jahresfeier am 14.1.2017
Bericht von unserem Großtauschtag am 12.2.2017
Bericht von der Internationale Briefmarken-Börse München 2017
Bericht von der Jahreshauptversammlung am 24.03.2017
Bericht vom Landesverbandstag Bayerischer Philatelisten-Vereine e. V.
    am 11.6.2017 in Marktbreit

BDPH & Stiftung
Alternative Streitschlichtung, ein Fakt oder ein Fake?
Unbekannte Plattenfehler (71)
Interessante Tauschtage (Auswahl)
Briefmarken als Geldanlage
 

VB1702-0

Die HAN mit der Nr.6027.48 1 ist beim 20 Pf Wert als Unterrandpaar der II. Kontrollrats Ausgabe Mi Nr. 950 nicht gerade häufig anzutreffen, denn diese HAN steht im Michel Spezial postfrisch mit 300,– € und schon über Jahre hinweg auf Brief mit –,–  bewertet. So etwas seltenes auf Brief in der 1. Gewichtsklasse im Fernverkehr (24 Pfg.) mit Einschreiben (+ 60 Pfg.) und Express (+ 80 Pfg.) und noch dazu portogerecht findet man auf dem Germeringer Großtauschtag. Ich habe den Brief dem zuständigen Prüfer gesandt, denn er hat noch eine Besonderheit, er wurde am 21.6.1948 vor der Währungsreform in der SBZ, die am 24.6.1948 begann, in Leipzig C 2, aufgegeben:

Der Brief war dem zuständigen Prüfer so interessant, dass er ihn mit einem Attest belohnte.

Diese Tarifzeit dauerte in der SBZ vom 1.3.1946 bis 30.9.1954, denn dort waren die Gebühren länger gleichbleibend als in den Westzonen.

Werner Wirges

Einladung zur vereinsinternen Versteigerung am 03.11.2017

Nicht alle Weihnachtsgeschenke kann man umtauschen? Bringen Sie das, was andere noch brauchen können oder sogar dringend suchen mit zu unserer Versteigerung. Oder nutzen Sie die Gelegenheit und ersteigern sie die einmaligen Schnäppchen, welche die anderen mitbringen. Denken Sie daran: Frühzeitig einliefern, denn um 19 Uhr geht die Versteigerung bereits los.

Samuel Fleischhacker

Großtauschtag am 18.02.2018

Zum Vormerken schon der Termin für unseren nächsten Großtauschtag, wie immer im Orlandosaal der Stadthalle Germering.

Da der Redaktionsschluss für die Oktober 2017-Ausgabe der LV-Nachrichten der 31.8.2017 ist, sollten wir bis dahin nicht nur eine Idee für einen Sonderstempel, sondern bereits einen von der Deutschen Post abgesegneten Stempelentwurf vorliegen haben. Da bleibt nicht mehr viel Zeit.

Gerade zum 18.2.2018 würden sich zu zwei völlig konträre Ereignisse in einer Gegenüberstellung anbieten, von denen der letztere sogar einen Bezug zu unserer nächsten Umgebung hat: München. Joseph Goebbels „Wollt ihr den totalen Krieg?“ gegen „Freiheit“ der Geschwister Scholl als Thema. Goebbels Rede im Berliner Sportpalast und die letzte Flugblattaktion und Verhaftung der Geschwister Scholl, beides am 18.2.2018.

Samuel Fleischhacker

Bericht von unserer Jahresfeier am 14.1.2017

Wieder trafen wir uns zum Jahresessen im Wirtshaus „Burkart“ in der Danzinger Str. 16, Germering.

VB1702a

VB1702b

VB1702c

VB1702d

VB1702e

Wie man sehen kann, konnten wir gut speisen, uns gut unterhalten und alle waren zufrieden. Heuer konnten wir etliche Einsteckalben – eine Spende unseres Vorsitzenden Albert Kramhöller – unter den Mitgliedern verlosen.

Ein wichtiger Moment beim Jahresessen ist die Ehrung langjähriger Mitglieder, die unser 1. Vorsitzender Albert Kramhöller mit Freude vornahm.

VB1702f

Samuel Fleischhacker

Bericht von unserem Großtauschtag am 12.2.2017

VB1702g

Zu unserem Großtauschtag waren wir im Reformationsjahr unter den Ersten, welche mit einem Sonderstempel an den Beginn der Reformation, dem Thesenanschlag Luthers von 1517, erinnern konnten. Das wurde uns mit einer recht großen Nachfrage nach unseren Pluskuverts gedankt. Vorteilhaft war, dass wir wieder das Erlebnisteam: Briefmarken mit unserem Mitglied vor Ort hatten.

VB1702h

Unser 3. Vorsitzender Werner Wirges erinnerte mit einer kleinen Ausstellung an unser letztjähriges Thema 500 Jahre Reinheitsgebot.

VB1702i

Was gibt es sonst von einem gut eingeführten Tauschtag zu berichten. Anbieter und Besucher, auch von auswärts, kamen fast genau so zahlreich wie letztes Jahr. Wir konnten ihn ja auch in den wichtigen Zeitschriften und Zeitungen rechtzeitig ankündigen.

VB1702j

Das Erlebnisteam: Briefmarken wurde dieses Jahr nicht von unserem Mitglied betreut. Den Grund hält sie freudestahlend in Armen. So konnten wir ihr zum neuen Erdenbürger herzlichst gratulieren. Dass genug Arbeit für das Briefmarkenteam anfiel, dafür sorgte recht fleißig unser Kassier Erwin Götzinger, der alle Anfragen nach unserem Stempel und unseren Plusbriefen auf die Reise brachte.

Bleibt zu hoffen, dass wir auch für nächstes Jahr wieder ein brauchbares Stempelmotiv finden.

Samuel Fleischhacker

Bericht von der Internationale Briefmarken-Börse München 2017

Vom 2. – 4.3.2017 fand wieder die Internationale Briefmarken-Börse München im M.O.C. statt. Am ersten Tag traf ich mich nachmittags mit Erwin Götzinger auf der Messe, da ich ihm sowieso Unterlagen nach München bringen musste. Ansonsten hätte ich die Börse nach Studium des Angebotes wahrscheinlich nicht besucht.

VB1702k

Den wuchtigsten Auftritt bot wieder die deutsche Post. Lange Schlangen vor den Verkaufsständen zur Erlangung neuester Sammlerschätze gehören schon seit Jahren der Vergangenheit an. Diesmal gab es wenigstens eine kleine Ausstellung in altmodischer Darbietung – also in Rahmen. Sie zog zwar nicht besonders viele Betrachter an, aber im Vergleich zum modernen digitalen Angebot hatte sie wenigstens Besucher. Die Fünf Münchener Vereine und die Philatelistische Bibliothek München waren vertreten, auch der Vorsitzende des Landesjugendringes Bayern, unser Mitglied Wolfgang Ernst, lsland einer Handvoll Jugendlicher Rede und Antwort. Leider bin ich an ihm vorbeigelaufen. Ein besonderes Konzept für die Aufstellung der einzelnen Stände scheint es nicht zu geben, aber vielleicht ist das Durcheinander auch gewollt.

Vertreten waren der Bund Philatelistischer Prüfer, zahlreiche Arbeitsgemeinschaften und die Postanstalten von Kirgisien, Österreich, Tschechien und Vatikan. Mit von der Partie auch die wichtigsten Zubehöranbieter und der Schwaneberger Verlag.

Nachdem ich letztes Jahr doch recht ausführlich von einem Vortrag berichtet habe, konnte ich heuer nicht nur feststellen, dass zum Einen kaum welche angeboten wurden und zum anderen auch keiner dabei war, der mich interessierte.

Fazit: Große Unterschiede zum Vorjahr waren nicht erkennbar. Allgemeine Meinung war, dass sie diesmal wieder einen Schritt weiter war - hin zum Abgrund. Sie scheint sich mittlerweile als schwächste Briefmarken-Messe Deutschlands zu etablieren.

Samuel Fleischhacker

Bericht von der Jahreshauptversammlung am 24.03.2017

Zunächst das Protokoll der Jahreshauptversammlung:

Protokoll
der
Jahreshauptversammlung
vom
27. März 2017
 in der
Stadthalle Germering, Nachtasyl,
Landsberger Str. 39, 82110 Germering

Teilnehmer:
19 Mitglieder
  1 Gast

Beginn19:05 Uhr
Ende:  20:25 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Besprechung über die Zulassung der Anträge
3. Bericht des Vorstands und des Kassiers
4. Genehmigung der Jahresberichte und Entlastung der Vorstandschaft
5. Wahl des Wahlausschusses (Wahlvorstand und 2 Beisitzer)
    ggf. Abstimmung über geheime Wahl.
6. Neuwahl der Vorstandschaft
    a) 1. Vorsitzender
    b) 2. Vorsitzender
    c) 3. Vorsitzebnder
    d) Schatzmeister
    e) Kassenprüfer
    f) Schriftführer
    g) 2 Beisitzer
7. Wahl von 2 Kassenprüfern und 1 Ersatzkassenprüfer für die Prüfung des Jahres 2017
8. Festsetzung Jahresbeitrag für 2018
    (Hier gibt es Hinweise, dass der BDPh eine Erhöhung von 3,– € und der LV eine
    Erhöhung von 2,– € schon für 2018 planen!)
9. Besprechung des Antrages von S. Fleischhacker zur Stellung von Forderungen an
    unsere Dachverbände bzgl. einer Unterstützung der Vereinsarbeit.
10. Besprechung des Antrages von S. Fleischhacker, einen Antrag an den LV-Tag zu
    richten zu den merkwürdigen Stimmzahlen in der Satzung des BDPh für die Einberufung
    einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, mit der Frage, wann dieser Passus in
    die Satzung gelangt ist und ob und ggf. warum der LV Bayern dieser Entmachtung der
    Landesverbände zugestimmt hat.
11. Verschiedenes (Aktionen 2015/2016)

TOP 1  Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit
   Schatzmeister Erwin Götzinger begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass die
   Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Ebenso wurde die Beschlussfähigkeit
   festgestellt.

TOP 2   Besprechung über die Zulassung der Anträge
   Es sind 2 Anträge eingegangen. Sie werden als TOP 8 und 9 behandelt.

TOP 3   Jahresberichte:
   a) Bericht 1. Vorsitzender
   Albert Kramhöller berichtete über die Aktionen im Jahre 2014:
   09.1. Jahresanfangsfeier
   14.2. Großtauschtag
   18.3. Jahreshauptversammlung
   08.04. und 11.11. vereinsinterne Versteigerungen
   22 Tauschabende
   Besuch zahlreicher Großtauschtage anderer Vereine
   Werbe-Flyer zusammen mit befreundeten Vereinen
   Für unser verstorbenes ehemaliges Miglied Hr. Fontana wurde eine Gedenkminute
   eingelegt.

    d) Bericht Schatzmeister
   Aufgrund vorhandener Rücklagen und einem positiven Ergebnis aus dem Großtauschtag
   kann des 2016 erzielte Minus von knapp 200.- € verkraftet werden. Aufgrund der
   Erhöhung des Beitrages an den Landesverband wird eine Erhöhung des
   Mitgliederbeitrags empfohlen.

   e) Bericht Kassenprüfer
   Die Kasse wurde geprüft und für in Ordnung befunden. Die Kassenführung wurde als
   mustergültig festgestellt.

TOP 4   Genehmigung der Jahresberichte und Entlastung der Vorstandschaft
   Die Kassenprüfer schlugen Entlastung des Vorstandes vor. Die Entlastung erfolgte
   einstimmig bei Enthaltungen des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden, des 3.
   Vorsitzenden und des Schatzmeisters.

TOP 5   Wahl des Wahlausschusses
   Alle zu wählenden Vorstandsmitglieder waren bereit, ihr Amt weiterhin auszuüben.
   Gegenkanditaten traten nicht an.
   Da keine geheime Abstimmung gefordert wurde, wurde auf einen Wahlausschuss
   verzichtet.

TOP 6   Neuwahl der Vorstandsschaft
   a) 1. Vorsitzender
      Albert Kramhöller wurde einstimmig bei eigener Enthaltung gewählt .
   b) 2. Vorsitzender
      Norbert Prummer wurde einstimmig bei eigener Enthaltung gewählt.
   c) 3. Vorsitzender
      Werner Wirges wurde einstimmig bei eigener Enthaltung gewählt.
   d) Schatzmeister
      Erwin Götzinger wurde einstimmig bei eigener Enthaltung gewählt.
      Er wies darauf hin, dass er bei den näschten Wahlen nicht mehr als Kassier zur
      Verfügung steht
   e) Wahl der 2 Kassenprüfer und Ersatz für 2015
      Karlo Ambil, Gerhard Niembs und als Ersatz bei Ausfall eines Kassenprüfers
      Günter Rauhut wurden einstimmig bei eigenen Enthaltungen gewählt.
   f) Schriftführer
      Samuel Fleischhacker wurde einstimmig bei eigener Enthaltung gewählt.
   g) 2 Beisitzer
      Heinz Lünz und Gert Israel wurden einstimmig gewählt.
   Alle nahmen die Wahl an.

TOP 7   Wahl von 2 Kassenprüfern und 1 Ersatzkassenprüfer für die Prüfung
              des Jahres 2017
   siehe TOP 6 e

TOP 8   Beitrag für 2017
   Der Jahresbeitrag für 2017 wurde mit 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme auf 35,- €
   festgesetzt.

TOP 9   Besprechung des Antrages von S. Fleischhacker zur Stellung von Forderungen
              an unsere Dachverbände bzgl. einer Unterstützung der Vereinsarbeit.
Hr. Fleischhacker hat erläutert, dass er die Kenntnis der zahlreichen Gesetzesänderungen und Urteile immer wichtiger für eine aktive Vereinsarbeit ansieht. Mit seinem Antrag möchte mit Unterstützung unseres Vereins unsere Dachverbände hinweisen, dass laufende Informationen für die Vereinsarbeit unabdingbar notwendig sind.
Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme und Enthaltungen aller anderen abgelehnt.

TOP 10   Besprechung des Antrages von S. Fleischhacker, einen Antrag an den
                LV-Tag zu richten zu den merkwürdigen Stimmzahlen in der Satzung des
                BDPh für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung,
                mit der Frage, wann dieser Passus in die Satzung gelangt ist und ob und ggf.
                warum der LV Bayern dieser Entmachtung der Landesverbände zugestimmt
                hat.
Hr. Fleischhacker hat erläutert, dass das Instandekommen der in der Satzung des BDPh enthaltenen Entmachtung der Vereine bzgl. einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einer Erklärung bedarf.

Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme und Enthaltungen aller anderen abgelehnt.
Hr. Fleischhacker hat daraufhin erklärt, dass er seine Tätigkeit als Schriftführer bis zur nächsten Jahreshauptversammlung noch ausüben wird. Danach wird er aus dem Verein ausscheiden, da er so eine vernünftige aktive Vereinsarbeit nicht mehr gegeben sieht. Er fordert auf, dass sich die Mitglieder rechtzeitig um eine Nach­folge kümmern.
Der LV-Tag 2017 wird von ihm nicht mehr besucht.

TOP 11   Verschiedenes
Ein Motiv für einen Sonderstempel 2018 wird gesucht.
Aufruf, Mängel im Versand der „philatelie“ zu melden.
Hr. Wirges berichtete von seinem Erfolg bei der Ausstellung in Gmunden.
Germering, den 26. Mai 2017

Albert Kramhöller
1. Vorsitzender
Samuel Fleischhacker
Schriftführer

Bericht vom Landesverbandstag Bayerischer Philatelisten-Vereine e. V. am 11.6.2017 in Marktbreit

Wie man dem vorgenannten Protokoll unserer Mitgliederversammlung entnehmen kann, wurde meine Forderung, dort auf die Notwendigkeit von Informationen für die Vereinsarbeit eindringlich hinzuweisen, mit einer Gegenstimme, aber durch Enthaltungen aller anderen gebilligt, abgelehnt. Warum ist man einerseits erbost, dass der Landesverband genau dieses nicht hinreichend macht, oder dieses sinnvollerweise wenigstens vom BDPh einfordert, auf der anderen Seite aber genau diesen Vorwurf nicht coram publico vorbringen will. Vielleicht aus Angst, man könnte anecken oder man müsste selbst etwas dabei mitwirken (Du musst nicht die Arbeit anderer machen!).

Ich habe deshalb keinen Sinn mehr darin gesehen, dorthin zu fahren. Da kein anderes Vereinsmitglied teilnahm, ist also nichts zu berichten. Da für die philatelistischen Internet-Foren der LV Bayern zu wenig hergibt, ist auch dort nichts zu finden. Aber die nächsten LV-Nachrichten kommen ja schon im Oktober. Man muss ja nicht gleich alles wissen.

Ob es opportun ist, einen Austritt aus dem LV Bayern nun ausgerechnet damit zu begründen, dass dieser und der BDPh ja nichts für die Vereine tue, ohne dies jemals gefordert zu haben, mag jeder für sich entscheiden.

Samuel Fleischhacker

BDPH & Stiftung

www.philaseiten.de berichten: „Auf der 27. Internationalen Briefmarken-Messe in Essen kündigte ein neues Team seine Kandidatur an. Es wird angeführt von Alfred Schmidt, der sich um den Posten des Präsidenten bewirbt. Zu seinem Team gehören außerdem Jan Billion (Vize-Präsident), Walter Bernatek (Schatzmeister), Konrad Krämer (Beisitzer) und Jürgen Witkowski (Beisitzer). Alle Kandidaten verfügen über große Erfahrung in der (organisierten) Philatelie.“ Dort findet sich auch deren (Wahl-)Programm; hier der Absatz, der für Vereine interessant sein könnte:

VB1702r

Das könnte für die Zukunft der Vereine ein Lichtblick sein.

Mittlerweile hat sich auch herumgesprochen, dass in der Finanzkrise 2008 das Stiftungskapital der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte geschrumpft ist, laut www.philaseiten.de um über 8 Mio € von 18 Mio € auf 10 Mio €.

Dazu schreibt die Stiftung selbst auf
http://www.philatelie-stiftung.de/2014/02/03/­web­site-2/2/:
„… machen wir zur Versachlichung der Diskussion auf die nachstehenden Sachverhalte aufmerksam:
Die Stiftung hat in den Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise als Anleger von Kapital, ebenso wie sonstige Finanzmarktteilnehmer, Wertverluste erlitten und diese zum Teil realisiert. Zugleich waren sinkende Erträge aus Finanzanlagen zu verzeichnen. Gleichwohl hat die Stiftung zur Verfolgung ihrer Zwecke und zur Vermeidung harter Einschnitte auf Seiten der Förderempfänger die jährlichen Förderausgaben nur vorsichtig an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst, was einen gewissen Vermögensrückgang zur Folge hatte. Dieser Vermögensrückgang wurde in den vergangenen Jahren signifikant wiederaufgeholt.“

Fairerweise muss man hier sagen, dass andere Anleger ihr ganzes Kapital verloren haben. Mich stört erheblich mehr, dass Förderausgaben einen Vermögensrückgang zur Folge hatten. Zwar gilt laut Satzung: „Im Interesse eines langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert in seinem Wert zu erhalten. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Die Stiftung weist Umschichtungsgewinne und –verluste in einer Umschichtungsrücklage (Ergebnis aus Vermögensumschichtungen) aus, die zum Stiftungskapital gehört. Der Stiftungsvorstand kann bestimmen, dass diese Rücklage ganz oder teilweise für den Stiftungszweck verwendet wird.“ Hier war aber nicht von einer Rücklage die Rede. Ein Arbeitnehmer, der einige Euro aus der Portokasse nimmt und diese ein paar Tage später zurücklegt, verliert seinen Arbeitsplatz, wenn es zwischendurch bemerkt worden ist.

Torsten Berndt, DBZ, schreibt unter
http://www.deutsche-briefmarken-zeitung.de/2017/06/23/anzeige-in-stiftungs-affaere-erstattet/
am 23. Juni 2017: „In der Affäre um die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte liegt der Staatsanwaltschaft Bonn eine Anzeige gegen 15 Verantwortliche vor. Benannt sind nach DBZ-Informationen alle Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Kuratoriums. Unter ihnen ist auch BDPh-Präsident Uwe Decker, der die Aufklärung der Vorfälle angestoßen hat und deswegen rechtswidrig seiner Ämter in der Stiftung enthoben wurde. Deshalb vermutet die Redaktion den Erstatter der Anzeige im Lager der Decker-Gegner (Aktenzeichen 338 Js 124/17).“ Allerdings ist hier nicht der Grund der Anzeige genannt, was doch interessant wäre.

Das immer wieder auftauchende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hr. Krenkel, Geschäftsführer der Stiftung, wurde laut Mitteilung der Stiftung auf
http://www.philatelie-stiftung.de/2014/02/03/website-2/
vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen nicht einmal aufgenommen. Der APhV berichtet auf http://aphv.de/bdph-contra-stiftung/, dass „...  R. Krenkel diese nach eigenen Aussagen vom früheren Stiftungsvorsitzenden Lutz H. Richter, Deutsche Post, erhalten, der – so der Verfasser der BDPh-Erklärung 'nach seinem Ausscheiden bei diesem Vorgang einen Gedächtnisverlust hat.'“ Kein Wunder, dass so ein Ordnungswidrigkeitsverfahren keinen Sinn macht. Für uns als Verein bleibt natürlich schon die Frage, wenn Daten unserer Mitglieder wie Streusalz an Gott und die Welt verteilt werden.

Samuel Fleischhacker

Alternative Streitschlichtung, ein Fakt oder ein Fake?

Hier geht es um eine bedeutsame Errungenschaft der EU-Kommission für den Verbraucherschutz im Online-Handel. Obwohl ich mich in einigen einschlägigen Internet-Medien für Internet-News und Internet-Recht meist eine Stunde pro Tag tummle und auch allgemeine Nachrichten lese, ging die neueste Entwicklung dieses Verbraucherschutzes leider an mir vorbei. In diesem Fall gleich von Lügenpresse zu sprechen, wie es viele Mitbürger so gerne tun, ist falsch. Allerdings meine ich, dass die Qualität unserer Presse immer schlechter wird und reißerische Sensationen wichtiger sind als wichtige Informationen. In meiner beruflichen Tätigkeit musste ich mich mit Arbeits- und Vertragsrecht eingehend beschäftigen und hatte dafür zwei juristische Zeitschriften, meist jährlich erscheinende neue Gesetzeskommentare und eine Loseblattsammlung arbeitsrechtlicher Urteile zur Verfügung. Für Unklarheiten stand ein Justitiar und örtlich ein Vertragsanwalt gerne parat. Als Rentner für rechtliche Fragen einen hohen dreistelligen Eurobetrag pro Jahr privat auszugeben, darin sehe ich keinen Sinn.

So wurde ich erst darauf aufmerksam, als ein Bekannter wegen Verletzung von Mitteilungspflichten und einer damit verbundenen Wettbewerbsverletzung im Zusammenhang mit diesem EU-Verbraucherschutz abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgeben musste. Hier gute Ratschläge zu geben, ist kritisch: Das Rechtsberatungsgesetz verbietet Personen, die nicht dafür qualifiziert sind, die konkrete Rechtsberatung im Einzelfall. Ohnehin können Tipps bei einem akuten Rechtsproblem nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt ersetzen. Allerdings darf man sich über allgemeine Rechtsfragen auszutauschen, Hintergrundinformationen liefern und von Erfahrungen anderer berichten. Problematisch ist, dass unsere Rechtsprechung bei Abmahnungen sehr kurze Fristen zulässt. So erhielt er die Abmahnung am Dienstag, als er spät nach Hause kam. Er konnte sich also erst am Mittwoch informieren, am Donnerstag war Feiertag, und schon am Montag die Frist abgelaufen. So blieb ihm also nur die Möglichkeit, am Freitag, als die Problematik umfassend bekannt war, noch schnell einen Rechtsanwalt für IT-Recht aufzusuchen. Der Abmahner hat diesen Termin sicher nicht in böser Absicht genau so gewählt?

Gefragt, muss man allerdings selbst erst einmal herausfinden, um was es überhaupt geht. Abgemahnt wurde eine Verletzung der Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung. Nach einigen Stunden Suche im Internet wurde klar, dass es hier um eine ältere Geschichte ging: Die VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten), die auch ODR-Verordnung (ODR = Online-Dispute-Resulution) oder in gut deutsch Online-Streitbeilegung (OS) genannt wird, gilt für die außergerichtliche Streitbeilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern und verlangt ab dem 9.1.2016, dass auf die von der die EU beschlossene und von ihr geschaffene und kostenlos zugängliche Plattform für Streitigkeiten über online abgeschlossene Verträge von Händlern auf ihren Webseiten im Impressum oder in ihren AGBs und auf die Email-Adresse des Unternehmers leicht zugänglich hingewiesen werden muss. Diese Plattform wurde dann auch über einen Monat später schon in Betrieb genommen. Nach dem Urteils des OLG München vom 22.09.2016 ist nicht mehr ausreichend, nur die Internetadresse der OS-Plattform zu nennen (Az.: 29 U 2498/16). Der Link-Text muss aktiv verlinkt werden, so dass der Verbraucher diesen anklicken kann und unmittelbar auf die OS-Webseite geleitet wird. Da macht es Spaß, schnell Rechtsportale im Internet zu finden, die zum Teil veraltet sind, unvollständig oder falsch informieren, ja selbst die Internetadresse der OS-Plattform verkehrt angeben. Man findet aber auch viele mehr oder weniger hilfreiche Tipps, wie und vor allem wo das bei eBay und Amazon tatsächlich zu bewerkstelligen ist.

Leicht gesagt: Es muss halt einfach dieser HTML-Text rein:
<a href="http://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">http://ec.europa.eu/ consumers/odr/</a>

Ist doch nicht schwer, zumindest für IT-Freaks. Allerdings sollte der Link auch noch erläutert werden. Doch was bietet diese Plattform? Die Streitbeilegung erfolgt online in 4 Schritten:
    Einreichung der Beschwerde
    Einigung über Streitbeilegungsstelle
    Bearbeitung der Beschwerde durch die Streitbeilegungsstelle
    Lösungsfindung und Schließung der Beschwerde.
Das ganze dauert dann in der Regel 90 Tage.

Die Streitbeilegungsstelle kann man auf dem Portal auswählen, muss sich aber darüber mit der Gegenseite einigen.

Alles klar? Von wegen, denn hierzu gehört eigentlich noch eine weitere Hinweispflicht nach der ADR-Richtlinie, aber vielleicht soll dies erst später abgemahnt werden. Zwei Abmahnungen, zweifache Einnahme! Es ist die RICHTLINIE 2013/11/EU DES  EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über  alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten), die auch ADR-Richtlinie genannt wird. Hier geht es um die Schaffung nationaler Streitbeilegungsstellen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte am 19.2.2016 mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG). Darin ist festgelegt, dass die Informationspflichten des Unternehmers (§§ 36 und 37) gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes am 1.2.2017 in Kraft treten. Die Informationen über dieses Gesetz sind wie schon gesagt recht spärlich gewesen, aber so gerne viele über eBay lästern, eBay hat in seinem Rechtsportal rechtzeitig und hinreichend auf beide Hinweispflichten ausführlich hingewiesen. Aber auch hier gibt es keine Vorschläge, wie man das ganze rechtssicher zu formulieren hat.

Ein wesentlicher Aspekt in diesem Gesetz ist, dass kein Unternehmer, außer er ist gesetzlich dazu verpflichtet, überhaupt an einer Schlichtung teilnehmen muss. Allerdings muss er dies auf seiner Webseite oder in seiner AGB mitteilen, wie er es auch für seine Teilnahme an der Schlichtung bei einer Schlichtungsstelle seiner Wahl kundtun muss. Aber auch hier findet sich nichts, wie genau zu formulieren ist.

Bei mir ist zunächst der Eindruck entstanden, dass es eine gute Lösung ist, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung besser eine Schlichtung zu akzeptieren. Erste Zweifel kamen auf, als ich die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz über die Verbraucherstreitbeilegungsgesetz auf
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Verbraucherschlichtung.pdf?__blob=publicationFile&v=6
gelesen habe. Formulierungsvorschläge habe ich auch dort keine gelesen, aber es gibt einen Hinweis auf eine Liste des Bundesamtes für Justiz über die Verbraucherschlichtungsstellen gemäß dieses Gesetzes unter
https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/ Liste_Verbraucherschlichtungsstellen.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D24
aus der meines Erachtens eher hervorgeht, dass es speziell für den Online-Handel keine besondere Schlichtungsstelle gibt, sieht man von der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. ab, die für den Wirtschaftsbereich „Waren für Verbraucher“ allgemein zuständig ist. Wenn ich zu dieser Schlichtungsstelle dann lese, dass Kosten zwischen 50 € und 600 € entstehen, wird mir klar, warum viele Unternehmen einfach gesetzeskonform erklären, dass sie grundsätzlich an einer Schlichtung nicht teilnehmen wollen, weil sie das nach deutschem Recht nicht müssen.

Aber genau dies widerspricht eigentlich der Zielsetzung der EU Richtlinie 2013/11/EU, die ja speziell die EU-weite Errichtung von Streitschlichtungsstellen fordert. Vielleicht geht das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz also den Weg, den schon viele andere gegangen sind: Es wird bald wieder kassiert werden.

Was bleibt – nach wieder mehreren Stunden Internetsuche – als Fazit? Da sich viele Händler nicht groß um rechtliche Fragen kümmern und sich dadurch viele wie schon beim Widerrufsrecht auch mit diesen zwei Informationspflichten zur Streitschlichtung berechtigten Abmahnungen aussetzen, bringt das Arbeit für Rechtsanwälte, fördert damit letztlich die Wirtschaft und bringt Institutionen gute Einnahmen, die Rechtsinformationen teuer verteilen, damit man darin das lesen kann, was man, wenn man über z. B. auf eBay tätig ist, auf dessen Rechtsportal speziell auf diesen Onlinehandel zugeschnitten genau so gut und kostenlos erfahren könnte, würde man es nur lesen. Die gibt es dort übrigens unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer.html natürlich auch für Käufer und sind sicher auch für die interessant, die anderweitig online einkaufen.

Auch wenn die Abmahngebühren in diesem Fall nicht recht hoch waren, die verlangte Unterlassungserklärung durfte keinesfalls ohne anwaltliche Überarbeitung so abgegeben werden. Darauf weisen alle Rechtsportale und auch eBay eindringlich hin. Der Gang zum Rechtsanwalt ist zwar weit teurer, aber unumgänglich. Zwar wurde im Wettbewerbsrecht die GoA-Annahme durch die Einführung von § 12 UWG ersetzt, wodurch sich die Zahlung von Gerichtskosten nach einem der Wirtschaftslage einer streitenden Partei angepassten Teil des Streitwerts bemisst und durch § 97a Abs. 1 UrhG im Urheberrecht nur Privatpersonen die Aufwendungsersatzpflicht für Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen, die meistens vorliegen, auf 100 Euro beschränkt. Aber das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Am dritten Nachmittag habe ich – nach wieder mehreren Stunden Internetsuche – tat­sächlich noch auf einem Rechtsanwaltsportal Formulierungshinweise gefunden für Online-Shops, gewerbliche ebay-Verkäufer und Amazonhändler, unterschieden danach, ob diese
(a) am Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nicht teilnehmen (und dazu auch nicht verpflichtet sind) oder
(b) freiwillig daran teilnehmen oder
(c) zu einer Teilnahme vertraglich oder gesetzlich verpflichtet sind.
Für die Formulierungen selbst möchte ich den Platz sparen.

Ein netter Fund am Rande waren auf www.brak.de/, der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer, die Mitteilungen für die werten Kollegen Rechtsanwälte auf die Hinweispflichten nach der ODR-Verordnung und nach VSBG und auf die zuständige Verbraucherstreitbeilegungsstelle, die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin, die sie aber gesetzlich nicht nutzen brauchen. Sie scheint notwendig zu sein, denn bei der Suche nach einem örtlichen Rechtsanwalt, der bei IT-Problemen Hilfestellung leisten kann, stellt man schnell fest, dass IT-Recht nicht zu den Brotthemen Strafrecht, Scheidung, Verkehr gehört. Aber vielleicht sollte auch dieser sich die Tipps der Bundesrechtsanwaltskammer zu Herzen nehmen, denn auch er hat sie bisher auf seiner Webseite nicht befolgt.

Vielleicht ist nun dem geneigten Leser, also hoffentlich allen unseren Mitgliedern, aufgegangen, wie schwierig es heute ist, überhaupt an rechtliche Informationen zu gelangen, wenn man nicht bereit ist, einen mittleren dreistelligen Eurobetrag für eine vernünftige rechtsanwaltliche Beratung in so einem Fall auszugeben.

Warum ist das ganze auch für Nichtunternehmer in Sammlerkreisen interessant? Als Unternehmer wird man meist nur angesehen, wenn man ein Unternehmen angemeldet hat. Rechtlich ist man, wie im Internet von Betroffenen oft dargestellt, schon dann ein Unternehmer, wenn man regelmäßig Waren in einem Umfang anbietet, der je nach Bundesland und Gericht bescheiden bis ziemlich groß sein kann. Natürlich braucht man für private Verkäufe z. B. in ebay oder auf Tauschbörsen die vorgenannten Mitteilungspflichten oder einen Hinweis auf Widerrufspflichten nicht beachten, wenn man tatsächlich kein Unternehmer ist. Ansonsten kann man sich über das Wettbewerbsrecht schnell Abmahnungen aussetzen und zur besseren Durchsetzung dieser geben manche auch Hinweise ans Finanzamt. Auch hier berichten viele, dass dann auch von dieser Seite schnell Ungemach kommen kann.

Wesentlich interessanter für die Vereinsarbeit sind die Themen Haftung, Jugendschutz und Datenschutz. Um sich hiermit zu beschäftigen, ist es nicht mehr nur mit einem guten Dutzend Stunden abgetan, vor allem, wenn z. B. beim Datenschutz notwendige Informationen von Dritten, wie etwa dem Landesverband, nicht zu erhalten sind.

Wie Sie, werte Mitglieder, dem Protokoll der Jahreshauptversammlung entnehmen können, wurde mein Antrag, unsere Dachverbände sollten die Vereinsarbeit unterstützen, abgelehnt, obwohl ich eindringlich darauf hingewiesen habe, dass es kaum mehr zu leisten ist, sich für die Vereinsarbeit hinreichend selbst rechtlich zu informieren. Die jährlich erscheinende Kurzfassung zum Internetrecht der Uni Münster umfasst mittlerweile 630 Seiten, meist Hinweise auf weiterführende Literatur!

Habt bitte Verständnis, dass ich aus diesem Affront meine Konsequenzen gezogen habe. Ich wünsche Euch allen viel Erfolg bei der Recherche zu Tipps für die Vereinsarbeit.

Samuel Fleischhacker

Unbekannte Plattenfehler (71)

Originalmarke:

Mi-Nr. 22 – 37

 

VB1702s

Plattenfehler:

Plattenfehler – Farbpunkt zwischen A und Y – kein Feldmerkmal

Interessante Tauschtage (Auswahl):

01.09.2017 -
03.09.2017

Memmingen

Alpen-Adria-Ausstellung 2017,
87700 Memmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5
15. NAJUBRIA, Junge Briefmarkensammler Bayern,
87700 Memmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5

10.09.2017

Baldham

Briefmarkensammlerverein Vaterstetten e.V.,
85598 Baldham, Grundschule II, Aula, Gluckstr. 2

10.09.2017

Nürnberg-Gartenstadt

Briefmarkenklub Gartenstadt Nürnberg,
90469 Nürnberg-Gartenstadt,
Gesellschaftshaus Gartenstadt, Buchenschlag 1

17.09.2017

Simbach am Inn

Simbacher Großtauschtag, Philatelietag der Österreichi­schen Post, Philatelisten Club Braunau Simbach,
Verein der Briefmarkenfreunde Simbach/Inn e.V.,
84359 Simbach am Inn, Lokschuppen, Kolpingstraße

30.09.2017

Innsbruck / Tirol / Österreich

„Die 33. Börse“, Philatelistenklub Olympisches Dorf Innsbruck, 6020 Innsbruck / Tirol / Österreich, Olympisches Dorf, Kajetan-Sweth-Str. 1

08.10.2017

Lana / Südtirol / Italien

35. Lanaphil, 39011 Lana / Südtirol / Italien,
Raiffeisenhaus Lana, Via Andreas Hofer, 9

08.10.2017

Mettenheim/Hart

Briefmarken-Freunde Mühldorf am Inn e.V., 84562 Mettenheim/Hart, Kulturhof Mettenheim, Klosterstr. 22

14.10.2017

Garmisch-Partenkirchen

Briefmarken- und Münzensammler-Club, PHILATELIA e.V. Garmisch-Partenkirchen, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Kongresszentrum, Olympiasaal, Richard-Strauss-Platz 1
[verlegt auf den 4.11.2017!!]

26.10.2017 -
28.10.2017

Sindelfingen

Internationale Briefmarken-Börse Sindelfingen,
Messe Sindelfingen GmbH,
71065 Sindelfingen, Messe Sindelfingen, Mahdentalstr. 116

29.10.2017

München - Aubing

ARGE Münchener Briefmarkenvereine e.V.,
81243 München - Aubing, Bürgersaal Westkreuz,
Friedrichshafener Str. 17

29.10.2017

München

Ansichtskarten-Sammlerbörse München, Karl Ritschel, 81476 München, Bürgersaal Fürstenried-Ost, Züricher Str. 35
AUSFALL!

29.10.2017

Moosburg

Briefmarken- und Münzensammlerclub Moosburg e.V., 85368 Moosburg, Stadthalle, Breitenbergstraße

04.11.2017

Garmisch-Partenkirchen

Briefmarken- und Münzensammler-Club, PHILATELIA e.V. Garmisch-Partenkirchen, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Kongresszentrum, Olympiasaal, Richard-Strauss-Platz 1

05.11.2017

Freilassing

Internationaler Briefmarkengroßtauschtag,
Bayrisch-Salzburgisches Sammlertreffen,
I. Österreichischer Arbeiter-Briefmarken-Sammlerverein,
SEPh - Salzburger Eisenbahner Philatelisten,
Briefmarkensammelverein Hallein,
Briefmarkensammelverein Tutmondo,
Österr. Philatelistenverein St. Gabriel,
Verein der Briefmarkensammler in Salzburg,
Freunde der österr. Ballonpost Sektion Salzburg,
Briefmarkensammlerverein Bad Reichenhall,
83395 Freilassing, Halle des Sportvereins,
Prielweg 5 (neben Babylon)

05.11.2017

München - Neuperlach

Briefmarken- und Münzsammlerverein Neuperlach e. V., 81737 München, Kulturhaus Neuperlach, (Neuperlach-Zentrum), Hanns-Seidel-Platz 1

11.11.2017 -
12.11.2017

Röthenbach

Frankenphila 2017, Wettbewerbsausstellung Rang 3,
Briefmarken- und Münzfreunde Lauf und Umgebung e.V.,
Philatelisten-Klub 1891 Nürnberg e.V.,
ARGE Thematische Philatelie Bayern e.V.,
90552 Röthenbach, Karl-Diehl-Halle,
Geschwister-Scholl-Platz 2

19.11.2017

Kirchseeon

Briefmarkensammler-Verein Grafing-Ebersberg e.V., 85614 Kirchseeon, ATSV-Halle, Sportplatzweg

19.11.2017

Regensburg

Philatelisten-Vereinigung Regensburg e.V.,
93059 Regensburg, Sporthalle der Regensburger Turnerschaft, Schopperplatz 6

25.11.2017

Kempten

Briefmarkensammler-Verein Kempten e.V.,
87435 Kempten, Pfarrsaal St. Michael, Memminger Str. 119

03.12.2017

Erding

Briefmarken- und Münzensammlerverein Erding,
85435 Erding, Korbinian-Aigner-Gymnasium (Aula) -
gegenüber der Polizei, Sigwolfstr. 50

10.12.2017

Ottobrunn

Briefmarken- und Münzsammlerverein Ottobrunn,
85521 Ottobrunn, Wolf-Ferrari-Haus, Rathausplatz 2

Briefmarken als Geldanlage

VB1702t

 

Diese Weihnachtsmarke 2016 musste wegen fehlerhafter Beschriftung zurückgezogen wer­den. Aber nicht nur mit der Rechtschreibung, auch mit dem Zurückziehen hat unsere Post so ihre Probleme, denn schon erlöste in Felzmanns e@uction eine gestempelte Marke auf Briefstück 1500 €, ein postfrisches Folienblatt stolze 27500 €.

Der berühmteste Fehldruck, die British Guiana 1 Cent magenta, erbrachte 1980 die schon stolze Summe von 935.000 $, aber am 27.6.2014 bei Sotheby's in New York sagenhafte 9,48 Mio $. Auf der Suche nach dieser Marke stolperte ich über den Wissens-Blog der Consors Bank, die tatsächlich zum Thema „Wann Briefmarken als Geldanlage geeignet sind“ diesen Wertzuwachs relativiert: Berücksichtigt man den dazwischenliegenden Zeitraum von 34 Jahren, macht das nur eine Verzinsung von 7 % aus, nach Abzug der Auktionskosten sogar wohl nur noch 6 %. Da hätte es bessere Anlagemöglichkeiten gegeben.

Allerdings, so ganz falsch sind die Tipps, welche die Bank zur Anlageform Briefmarken abgeben, nun wirklich nicht:
Konzentration auf Einzelstücke oder gefragte Sammelgebiete ist für eine rentable Anlagestrategie bei Briefmarken essenziell.
Fachwissen zur Beurteilung von Qualität, Echtheit und Lagerung sollte vorhanden sein.
Millionenverkäufe bedeuten nicht automatisch eine überdurchschnittliche Rendite.
Investitionen in Briefmarken sind höchstens als Beimischung zum Anlageportfolio sinnvoll.
 

Samuel Fleischhacker

Wichtige Informationen zu dieser Webseite: Datenschutz, Impressum